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Energieausweise für Nichtwohngebäude
Ab 1. Juli 2009 benötigen alle Nichtwohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, einen Energieausweis. Bisher galt nur für Wohngebäude die Ausweispflicht.
Der Energieausweis für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien dient der besseren Einordnung der Energieeffizienz der Gebäudehülle.
Rechtliche Grundlage des Energieausweises ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Farben im Balkendiagramm
Grün steht für Energieeffizienz und bedeutet für den Nutzer ein wirtschaftliches Gebäude.
Orange oder Rot zeigen an, dass beim Gebäude und der Technik noch Einsparpotenzial vorhanden ist und eine energetische Sanierung/Modernisierung sinnvoll ist.
Wahlfreiheit besteht bei allen Nichtwohngebäuden im Bestand zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweisen.
Öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr:
Für den öffentlichen, sichtbaren Aushang reicht in diesem Fall der verbrauchsorientierte Energieausweis.
Bei allen Nichtwohngebäuden besteht zudem die Wahl zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweisen.
Bei Neubauten ist nur der bedarfsorientierte Energieausweis möglich.
Unser Büro ist qualifiziert, Energieausweise für Nichtwohngebäude
mit dem
zu erstellen.Der verbrauchsorientierte Ausweis gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre wieder. Er ist Nutzer abhängig; Leerstände und Witterung werden bei den Berechnungen bereinigt.
Der bedarfsorientierte Ausweis wird Nutzer unabhängig berechnet. Hier begutachten wir die Dämmung von Fassade, Fenster und Dach, analysieren die Anlagentechnik für Heizung, Lüftung und Kühlung und berechnen daraus den Energiebedarf.
Der Energieausweis enthält Vorschläge für eine energetisch Sanierung sowie Angaben über die mögliche Energieeinsparung.
Bei beiden Energieausweistypen für Nichtwohngebäude gehen in die Beurteilung ein:
Beheizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung.
Die Gültigkeitsdauer der Ausweise beträgt zehn Jahre nach Erstellungsdatum.
Kosten auf Anfrage.
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